Auf deutschen Straßen sieht man immer häufiger E-Bikes mit Elektroantrieb. Im Jahr 2024 waren 15,7 Millionen E-Bikes und E-Pedale auf deutschen Straßen unterwegs, ein Anstieg von 14,6 % innerhalb eines Jahres. Was der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem pedelec ist, ist eine Frage, die sich viele Fahrer beim Kauf stellen. Dieser Artikel stellt die Unterschiede zwischen den beiden Kategorien und die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektrofahrrädern auf deutschen Straßen vor.
Pedelc und einem ebike
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein elektrisch unterstütztes Fahrrad, bei dem der Motor nur betrieben wird, wenn man in die Pedale tritt. In Deutschland und der EU haben Pedelecs einen Motor, der auf 250 Watt begrenzt ist, und die Unterstützung schaltet sich bei 25 km/h ab. Praktisch gesehen fühlt sich ein Pedelec wie ein normales Fahrrad mit einem Motor-Boost an. Man muss in die Pedale treten, um den Motor zu aktivieren; er kann das Fahrrad nicht eigenständig antreiben, außer über eine langsame „Anfahrhilfe“ hinaus.

Im Gegensatz dazu wird der Begriff E-Bike oft allgemein verwendet, bezieht sich jedoch rechtlich in Deutschland üblicherweise auf leistungsstärkere Klassen oder Fahrräder, die ohne Pedalbetätigung fahren können. Beispielsweise kann ein E-Bike mit Gasgriff sich ohne Pedalbetätigung antreiben (im deutschen Recht als „E-Bike mit Anfahrhilfe“ bezeichnet). Wenn der Motor eines E-Bikes diese Grenzen überschreitet oder über 25 km/h fahren kann, fällt es in die Kategorie Speed-Pedelec (S-Pedelec) oder Leichtmofa.
- Pedelec (Standard-E-Bike)– Der Motor unterstützt nur beim Pedalieren, bis zu 25 km/h. Kein Führerschein oder Versicherung erforderlich; wird als normales Fahrrad behandelt. Ideal für die meisten Fahrer und Einsatzzwecke.
- Speed Pedelec (S-Pedelec)– Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Nach deutschem Recht als Mofa eingestuft. Erfordert einen kleinen Motorradführerschein (AM), Versicherung, Kennzeichen und Helm.
- E-Bike mit Gasgriff (Anfahrhilfe)– Der Motor kann das Fahrrad ohne Pedalbetätigung bis zu 6 km/h antreiben. Über 6 km/h ist Pedalieren erforderlich. Diese gelten weiterhin als legale Fahrräder (keine Zulassung), solange sie die Grenzen von 25 km/h und 250 W einhalten.
- E-Bike (im engeren Sinn) – Einige Definitionen betrachten jedes Fahrrad, das rein mit Motorleistung betrieben werden kann, als „E-Bike“. In Deutschland werden solche Fahrräder (bis 20 km/h und ≤500 W) als Leichtmofas behandelt.
Typ | Max. Geschw. | Motorleistung | Pedalbetrieb nötig? | Rechtlicher Status |
---|---|---|---|---|
Pedelec | 25 km/h | ≤250 W | Ja (außer Anfahrhilfe) | Fahrrad – keine Zulassung nötig |
S-Pedelec | 45 km/h | ≤500 W | Ja | Mofa – AM-Führerschein nötig |
E-Bike (Anfahrhilfe) | 25 km/h | ≤250 W | Nein (bis 6 km/h) | Fahrrad – keine Zulassung |
E-Bike (Leichtmofa) | 20 km/h | ≤500 W | Nein | Leichtmofa – Versicherungskennzeichen |
Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland
Deutschland hat klare Regeln, die Pedelecs von schnelleren E-Bikes unterscheiden. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten rechtlichen Klassifizierungen und Anforderungen zusammen:
Geschwindigkeits- und Leistungsgrenzen: Standard-Pedelecs sind auf 25 km/h Unterstützung und 250 W Motorleistung begrenzt (EU EN 15194). Bei 25 km/h schaltet sich der Motor ab. Speed-Pedelecs können bis zu 45 km/h unterstützen. Es gibt auch eine Kategorie für Fahrräder mit Anfahrhilfe: Diese können bis zu 6 km/h per Gasgriff fahren, müssen aber darüber hinaus pedalbetrieben sein.
Zulassung und Registrierung: Standard-Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder. Sie benötigen keine Zulassung, Versicherung oder Führerschein. Im Gegensatz dazu werden Speed-Pedelecs als Mofas eingestuft. Sie müssen ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung haben, und der Fahrer benötigt mindestens einen Mopedführerschein (Klasse AM). E-Bikes mit Gasgriff (über 6 km/h) werden ebenfalls wie Mofas behandelt, wenn sie 25 km/h oder 250 W überschreiten; bleiben sie innerhalb der Pedelec-Grenzen, gelten sie weiterhin als nicht zulassungspflichtige Fahrräder.
Helmpflicht: Für Standard-Pedelecs sind Helme gesetzlich nicht vorgeschrieben, obwohl Sicherheitsexperten das Tragen dringend empfehlen. Für Speed-Pedelecs ist jedoch ein Helm verpflichtend. Das Gesetz behandelt ein 45 km/h S-Pedelec in dieser Hinsicht wie ein Kleinkraftrad.
Mindestalter: Für nicht motorisierte Fahrräder gibt es in Deutschland keine offizielle Altersbeschränkung, aber Fahrerfahrung wird vorausgesetzt (Kinder unter 14 Jahren fahren typischerweise unter Aufsicht). Für ein 25 km/h-Pedelec gibt es keine besondere Altersgrenze außerhalb der normalen Fahrradgesetze. Für S-Pedelecs muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein (der AM-Führerschein kann ab 16 Jahren erworben werden).
Fahrradweg- und Straßennutzung: Pedelecs (25 km/h) dürfen Fahrradwege wie gewöhnliche Fahrräder nutzen. Speed-Pedelecs dürfen keine Radwege benutzen und müssen aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit auf der Straße fahren. Jedes E-Bike (einschließlich Pedelec) muss Verkehrsschilder beachten; wenn ein Fahrradweg mit „Keine motorisierten Fahrzeuge“ gekennzeichnet ist, muss ein Speed-Pedelec auf der Straße fahren. Standard-Pedelecs folgen den normalen Fahrradverkehrsregeln.
Diese Regeln sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Typ | Höchstgeschwindigkeit (Unterstützung) | Leistungsgrenze | Zulassung/Versicherung | Helmpflicht | Fahrradweg erlaubt |
---|---|---|---|---|---|
Pedelec (≤25 km/h) | 25 km/h | ≤250 W | Keine Zulassung oder Versicherung nötig | Nein (empfohlen) | Ja |
Speed Pedelec (≤45 km/h) | 45 km/h | (bis 500 W legal) | Moped-Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, AM-Führerschein | Ja | Nein |
E-Bike mit Gasgriff | 6 km/h (ohne Pedalieren) | Variiert (bis 500 W öffentlich) | Gilt als Pedelec, wenn unter 25 km/h (kein Kennzeichen) | Nein (wenn ≤25 km/h) | Ja |
Aktuelle Verkehrsregeln
Seit März 2025 gelten verschärfte Vorschriften:
- S-Pedelecs dürfen innerorts nur auf Fahrbahnen und freigegebenen Busspuren fahren
- E-Bike-Fahrer müssen CE-geprüfte Motorradhelme tragen (keine Fahrradhelme mehr)
- Pedelec-Batterien benötigen TÜV-Zertifikat bei über 500 Wh Kapazität
So wählen Sie das passende Modell
Beim Kauf eines E-Bikes in Deutschland sollten Sie Ihren primären Einsatzzweck berücksichtigen:
Pendeln: Suchen Sie nach einem zuverlässigen Pedelec mit guter Reichweite und Komfort. Ein Tiefer-Einstieg-Rahmen oder ein komfortabler Tourenrahmen erleichtert häufiges Anhalten. Gepäckträger oder Körbe sind praktisch für Arbeitsutensilien. In hügeligen Städten sind ein Mittelmotor (besseres Drehmoment an Steigungen) oder ein höhervolumiger Akku sinnvoll.
Die Cyrusher Voyage ist ein leichtes Tourenrad (36 V, 14 Ah-Akku, 65 km Reichweite) für Stadt- und Langstrecken. Ebenfalls geeignet ist die Kommoda 3.0 mit Ballonreifen und robustem Gepäckträger für Lasten.

Freizeit und Erledigungen: Komfort und Praktikabilität stehen im Vordergrund. Ein gepolsterter Sattel, aufrechte Sitzposition und einfaches Aufsteigen (Tiefer Einstieg) sind wichtig. Bei häufigen Transporten von Einkäufen oder Kindern ist ein lastentaugliches E-Bike ratsam.
Die Kommoda 3.0 (Tiefer-Einstieg-Stadtrad) glänzt hier – mit stabilisierenden Ballonreifen und integriertem Gepäckträger, beschrieben als vielseitig für Stadtstraßen und Freizeitfahrten.
Sport und Gelände: Für Bergpfade oder sportliches Fahren wählen Sie ein robustes E-Bike mit Ballonreifen oder Mountainbike-Charakter und Vollfederung. Eine hohe Akkukapazität verlängert die Reichweite auf langen Touren.
Der Cyrusher Ranger 2.0 ist ein hervorragendes E-Mountainbike mit Ballonreifen und 20 Ah-Akku, der bis zu 120 km pro Ladung schafft. Er bewältigt steile Hügel und raues Gelände. Alternativ die Trax-Serie für Offroad-Abenteuer.
Hinweis: Wenn Sie schneller als 25 km/h auf Straßen fahren möchten, prüfen Sie die gesetzlichen Grenzen (bei >25 km/h benötigen Sie ein Speed-Pedelec, das zusätzliche Zulassungen erfordert).
Lasten und Familie: Für schwere Lasten oder Kindertransporte eignen sich Lasten-E-Bikes. Die Modelle Cyrusher Glider und Kommoda Pro bieten große Gepäckträger.

Wichtige Punkte:
- Stellen Sie sicher, dass das E-Bike deutschen Standards entspricht (250 W, 25 km/h für Standard-Pedelecs).
- Vergleichen Sie die Akku-Reichweite mit Ihrem Tagesbedarf (addieren Sie 20 % für Gegenwind oder Steigungen).
- Probefahrten sind ideal; viele deutsche Händler ermöglichen diese.
- Berücksichtigen Sie das Gewicht (schwere E-Bikes sind schwerer zu tragen) sowie Garantie- und Serviceleistungen, besonders bei Importmarken. Cyrushers europäische Niederlassungen (mit Lagern und Support in der EU) machen sie zu einer praktikablen Option für deutsche Käufer.
Beispiel eines typisch deutschen Stadt-Pedelecs: Ein 250 W-Elektrofahrrad mit integriertem Akku und Gepäckträger. Gesetzlich unterstützt es bis 25 km/h und benötigt weder Führerschein noch Versicherung.
Fazit
Egal ob Pedelec oder E-Bike – die Wahl hängt von Streckenprofil, Budget und rechtlicher Flexibilität ab. Wägen Sie Reichweitenbedarf gegen Versicherungskosten ab, und testen Sie vor dem Kauf unbedingt verschiedene Motorsteuerungen (Drehmoment- vs. Geschwindigkeitssensoren). Mit dem richtigen Modell meistern Sie jede deutsche Steigung gesetzeskonform und kraftsparend.
Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ich mein ausländisches E-Bike in Deutschland nutzen?
EU-Modelle bis 25 km/h sind zugelassen. US-Importe mit 32 km/h gelten als illegale S-Pedelecs.
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Dürfen Kinder auf Pedelecs mitfahren?
Ja, wenn Kindersitz/-anhänger zugelassen ist. Maximal 25 kg Zuladung beachten.
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